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Medizinstrafrecht: Korruption im Gesundheitswesen

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äskulastabSie sind in Ihrem Leben sicherlich schon hunderte Male an ihnen vorbeigelaufen: Werbeplakate für Pharmazeutika in Apotheken. Ist Ihnen dabei schon einmal aufgefallen, dass dann meist genau die beworbenen Mittelchen ganz vorne im Regal stehen und von den Apothekern auch gerne bevorzugt empfohlen werden?

Kennen Sie vielleicht sogar Ärzte, die bestimmt Produkte bevorzugt verschreiben, weil ihnen dafür wirtschaftliche Vorteile des herstellenden Pharmaunternehmens versprochen werden?

Beispiele dieser Art gibt es viele. Geschädigt werden die Krankenkassen, das Solidarsystem, weil mehr bezahlt werden muss, als es bei ordnungsgemäßer, unbeeinflusster und bei an preisgünstigen Alternativen orientierter Verschreibung / Empfehlung der Fall wäre. Viele fordern eine strafrechtliche Sanktionierung derartiger Vorgänge.

Aber: Ist das strafbar? Für viele vermutlich überraschend: Nein.

Spätestens seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 29.03.2012 (GSSt 2/11) gilt nämlich, dass Vertragsärzte (früher: Kassenärzte), die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, sich weder wegen Bestechlichkeit (§ 332 StGB) noch wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 1 StGB) strafbar machen.  

Im Leitsatz der Entscheidung heißt es insoweit: „Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben (§ 73 Abs. 2 SGB V; hier: Verordnung von Arzneimitteln) weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB“.

Wegen der horrenden Schäden für das Gesundheitssystem fordern viele eine Schließung der Gesetzeslücke. So auch der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. jur. utr. Thomas Fischer, der in der medstra 1/2015 unter dem Titel „Korruptionsverfolgung im Gesundheitswesen – dringender denn je!“ ein lesenswertes Statement zu diesem Thema verfasst hat. 

 

 

 

 


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